Anordnung des psychiatrischen Gutachtens wegen zu vieler Klagen?"Es war definitiv kein Scherz, das Gericht meint es ernst - zweifelt tatsächlich an der psychischen Gesundheit von Lisa Hase, zweifelt an ihrer Rechtsfähigkeit. Ein gerichtlich bestellter Gutachter soll diese Rechtsfähigkeit nun klären, erzählt sie. Auf Nachfrage werde ihr mitgeteilt: Eine Begründung dafür müsse das Gericht nicht liefern. Die zierliche Frau fällt zunächst aus allen Wolken." Auch im Falle der Lisa Hase zweifelte das Gericht am Geisteszustand der Klägerin aufgrund mehrerer Klagen wegen zahnärztlicher Fehlbehandlungen und erließ zunächst den folgenden Beweisbeschluß: Beauftrag wurde Dr. med. Uwe-Christian Rutetzki, gerichtsbekannter Gefälligkeitsgutachter - zur Problematik der SV-Auswahl siehe unter der/die Sachverständige. Frau Hase reagierte mit einer Richterablehnung, die, nach sofortiger Beschwerde, abschließend zurückgewiesen wurde: Über den Fall berichteten nun aber zum Glück mehrfach die Medien: Der Fall zeigte am Ende, daß die Psychiatrisierung der Frau Hase willkürlich erfolgte, denn die Darlegung der Indizien war dermaßen grob fehlerhaft, daß dies den Schluß auf ein - rechtswidriges - Bestreben rechtfertigt: eine unbequeme "Querulantin" sollte mittels Verdrehung der Tatsachen mundtot gemacht werden, hier im Kampf gegen eine starke Lobby auf Beklagtenseite: der Zahnärzteschaft. Siehe dazu: Hätte es nicht das wohl einzigartige Forschungsprojekt 'WATCH THE COURT' gegeben, wäre der Fall Hase wohl nie in den Fokus der medialen Öffentlichkeit gelangt, denn: der bundesdeutsche Rechtsstab samt der "wissenschaftlich"-universitären Rechtslehre scheut eine systematisch-kritische Auseinandersetzung mit der Spruchpraxis, gehindert dabei wohl vom Dogma richterlicher Unabhängigkeit. Justizbetroffenen nützt die Rechtstheorie kaum, dafür jedoch umso mehr eine kritische Analyse der realen Rechtssprechungspraxis. Die deutschsprachige juristische Literatur ist neben einer verspäteten Reinwaschung der geltenden Gesetzestexte vom NS-Erbe allenfalls mit Urteilsbespechungen beschäftigt, dies jedoch mit Blick auf die generelle Rechtsentwicklung und nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit - anders: mit Blick von oben und nicht von unten. Neuestes Beispiel liefert die medial wirksam verbreitete Initiative der Berliner Rechtsanwältin Dagmar von Stralendorff http://ich-bin-dafuer.org/, die sich bislang als Pferde-Rechts-Expertin präsentierte. Der Einzelfallgerechtigkeit sollen insbesondere die sog. unbestimmten Rechtsbegriffe dienen, genau diese dienen aber natürlich auch der Ungerechtigkeit. Weite Möglichkeiten schreiender Unrechtsprechung sind die richterlichen Freiheiten bei der Beweisaufnahme und Beweiswürdigung. Den einzelnen Rechtsunterworfenen interessiert verständlicherweise die Einzelfallgerechtigkeit - und diese ist höchst selten Gegenstand von Erhebungen oder gar Forschungen. Der Fall Hase demonstriert denn auch das erschreckende Ausmaß an Unfähigkeit bzw. Unwillen zur Selbstkorrektur des derzeitigen Rechtssystems. Nur die Hilfe von außen führte in diesem Falle zu einer gewissen Publizität, siehe die nachfolgenden Links: Wie so oft, die Selbstreinigungskräfte der Institution versagten, indem - die Befangenheitsablehnung scheiterte, obwohl wohl hinreichend begründet. Der entscheidende Satz (S. 6) lautet: "Weder Verfahrensverstöße noch sonstige Rechtsfehler eines Richters sind für sich betrachtet ein Ablehnungsgrund". Auf den Seiten 7 und 8 wird wiederholt auf eine "vernünftige Betrachtung der Klägerin" (nicht aber des Gerichtes) abgehoben. Der Gipfel ist erreicht, daß "vor allem" der Gesichtspunkt des Schutzes der Klägerin deren Grundrechtsverletzung rechtfertigt. - Fazit: Das Gericht hat nurmehr fürsorglich gehandelt, deshalb kann es nicht befangen sein. Die Entscheidung des OLG Braunschweig verdient wahrlich eine Aufnahme ins Gruselkabinett! Gleiches dürfte von der Petition zu erwarten sein: Die aktive Gegenwehr von Lisa Hase hat immerhin einen Sturm im Wasserglas bewirkt: Da "produzierte" Report Mainz doch mit gewohntem Dilettantismus einige Statements, siehe nur das Interview mit Monika Anthes, das sich in einige Andeutungen verliert, getragen von Optimismus: sie sei ganz sicher, daß die Große Koalition noch ein neues Gesetz zum Thema Gutachterqualifikation auf den Weg bringe. Auf der Suche nach brisanten Themen, fand Frau Anthes einen "Fachaufsatz", in dem bei unbequemer Beweislage regelrecht empfohlen wurde, die Frage der Prozeßfähigkeit aufzuwerfen. Tolle Information, tolle Sendung im Staatsfernsehen! Wie Lisa Hase nun mitteilte, hätten sich angesichts des Medieninteresses die Richter des LG Göttingen sich offensichtlich genötigt gesehen, nach mehr als sieben Jahren einen ersten Gerichtstermin1 zur Beweiserhebung gegen den Gutachter durchzuführen. Frau Hase liegt wohl nicht falsch, wenn sie mutmaßt: "Die jetzt erbrachten Beweise und Beweisanzeichen erhärten den Verdacht, die Richter des LG Göttingen hätten die psychiatrische Begutachtung meiner Prozessfähigkeit beschlossen, um meine Beweisführung gegen diesen Zahnarzt und Gutachter zu vereiteln." Hier eine Gesamtübersicht über die bisherigen Ablauf der Gegenwehr der Betroffenen: 1 Termin: Dienstag, dem 1.11.2016 um 11 Uhr im LG Göttingen hierzu einen ersten Bericht: |