Querulanz

Der "Nationalcharakter" der Deutschen soll den hier abgehandelten Mißstand begünstigt. Als typisch deutsch kann das Vertrauen in den Staat und dessen Diener gelten, das sich, im Vergleich zum Ausland, kaum verringert hat. Je größer nun aber der Vertrauensvorschuß, desto herber die Enttäuschung, wenn dieses Vertrauen sich nicht erfüllt: hieraus folgt wiederum die Reaktion des Enttäuschten, die sich der Obrigkeit als "Querulanz" darstellt.  
Gleichwohl liegt Richard Wagner mit seinem Diktum "deutsch sein heißt eine Sache um ihrer selbst willen tun" daneben, denn, träfe dies tatsächlich zu, wäre jeder gute Deutsche ein Querulant, dem es vorrangig "ums Prinzip" geht.   
Wenn nun aber doch das Querulantenproblem nahezu ausschließlich in der deutschsprachigen Literatur behandelt wird (so Dinger/Stein/Koch, 1987), erwächst dies einem (totalitären) Blickwinkel "non oben". 

Rausch meint, daß Querulanz kein spezifisch deutsches Phänomen sei, "wohl aber die Qualifizierung als Querulanz und die Entledigung der 'Querulanten' durch Psychiatrisierung und Entmündigung" (Karin Rausch, 18821). 
Hier also liegt des Pudels Kern. Folgendes sollte im Grundsatz beherzigt werden "Querulanten, die nicht gegen Gesetze verstoßen, sind nicht zu diagnostizieren, sondern zu tolerieren" (Gunter Herzog, Die Querkopf-Krankheit. Vorgänge Heft 74, 1985, 79), damit soll nicht negiert werden, daß es wenige Querulanten gibt, die offensichtlich und unverkennbar auch bei sensibler und verständnisvoller Reaktion der befaßten staatlichen Entscheidungsträger auf berechtigte Kritik nicht einlenken können. Diese Naturen existieren, um diese jedoch geht es nachfolgend nicht.

Denn: Die Fähigkeit zur Selbstreflektion mangelt es insbesondere dem Prototyp des deutschen Richters, für den Selbstkritik eher ein Fremdwort ist. Dies erklärt nun auch, wieso ein normaler Mensch, der vor Gericht vertrauensselig und naiv auf einen fairen Zivilprozeß gehofft hatte und dabei nicht verstand, trickreich zu agieren: die strategischen Fehler werden in aller Regel zu Beginn eines Verfahrens gemacht. 

Korrekturversuche durch Ausschöpfung aller denkbaren Rechtsmittel führen u. U. dann zur Psychiatrisierung in Gestalt von richterseitig erhobenen Zweifeln an der Prozeßfähigkeit: Es folgt der Beweisbeschluß, das Drama hebt an ... 

Wer einer psychiatrischen Begutachtung - noch dazu durch den (einzigen) Nervenarzt eines staatlichen Gesundheitsamtes - nun ohne weiteres zustimmt, öffnet die Büchse der Pandora. Andererseits ist zu bedenken, daß ein Gutachten nach Aktenlage bei Verweigerung der Teilnahme an einer Exploration noch verheerender ausfallen kann, weil erfahrungsgemäß allein die Tatsache einer Verweigerung Gegenaggressionen wecken, nicht zuletzt deshalb, weil man Sachverständige, die diesen Namen verdienen, mit der Lupe suchen muß, insbesondere bei staatlichen Gesundheitsämtern. Der Erfahrungshorizont sog. Amtsärzte in der Frage der Prozeßfähigkeit dürfte eher gering sein. Und schließlich ist der Amtsarzt auf Behördendienst ausgerichtet und agiert im Bewußtsein, eine Monopolstellung in seinem Sprengel inne zu halten.   



Anmerkungen:

1 s. n. Michael Kohlhaas (Kleist) und sein Gegentyp des Untertan (H. Mann), beide auch verfilmt: Kohlhaas 1969 von Schlöndorff,  Der Untertan 1951 von Staudte (dieser preisgekrönte DDR-Film blieb 6 Jahre lang in der BRD verboten und durfte dort erst 1957 gekürzt aufgeführt werden!)