Kritische Kommentar-Literatur

Motto: "Kritik (und Replik) sorgt im Rechtsstaat für die nötige Transparenz." 

I. ZPO-Kommentare
- Im ZPO-Kommentar von Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Albers,  46. - 51. Auflage, Einl III, wird auf den Artikel Hellmers in der SZ vom 16./17. August 1980  hingewiesen. Später wird, freilich ohne Quellenangabe, auch weiterhin aus Hellmers Artikel zitiert, siehe Baumbach/Lauterbach, ZPO, 63. Aufl. (2005) Einl III, Rn. 67. 

- E. Schneider hält es für am sachgerechtesten Eingaben von Querulanten durch Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses zu begegnen. Aber: "Wird die Bescheidung der Eingabe des Querulanten abgelehnt, dann muß wegen Art. 103 I GG (einmalig!) angekündigt werden, daß Anträge oder Beschwerden in Zukunft wegen Fehlens des Rechtssschutzbedürfnisses keine schriftliche Entscheidung mehr veranlassen." (Zöller, ZPO, 18. Aufl. (1993), § 567, Rn.13) 

- im ZPO-Alternativkommentar / Ankermann, 1987. S. 1381 (vor § 567) wird die Empfehlung ausgesprochen, nur grob beleidigende Eingaben evtl. als unzulässig zu qualifizieren. Der "zeitraubenden und kostspieligen Umweg einer Prüfung der Prozeßfähigkeit"  sollten in "krassen" Fällen gewählt werden. Tatsächlich "erlaubt und verlangt gewohnheitsrechtlich"  eine vernünftige Rechtsauffassung, "daß der Richter derartige (gemeint: querulatorische) Eingaben nach vorheriger sachlicher Bescheidung und Verwarnung künftig unbeachtet zu den Akten nimmt. BVerfG 11, 5; w. N. (Baumbach, ZPO, 63. Aufl. Einleitung III, Rn 66)

- Im ZPO-Kommentar von Baumbach/Lauterbach, 68. Aufl. 2010 Übers. zu § 402 ZPO Rn. 2 wird "Einfühlungsvermögen  und Fingerspitzengefühl" auf Seiten der Gerichte gefordert und gerügt, daß immer häufiger der Sachverständige zum "Ersatzrichter" gemacht wird, wenn es um Prozessfähigkeit geht.


IIa. Systemkritische Literatur
- E.J. Gumbel, Vier Jahre politischer Mord, 1922   
- Wolfgang Kaupen, Die Hüter von Recht und Ordnung, 1969
- Xaver Berra (= Theo Rasehorn); Im Paragraphenturm, 1966
- Rüdiger Lautmann, Justiz - die Stille Gewalt, 1972: dazu Kommentar in der DRiZ 2/1974, 53f
- Wolfgang Kaupen, Kommunikation über Recht? (kritische Anmerkungen zu Luhmann), in: Alternative Rechtsformen und Alternativen zum Recht,1980, 113ff
- Richard Schmid, Letzter Unwille, 1984
- Hartmut Bäumer, "Aufrechter Gang der Justiz?" in: Festschrift für Richard Schmid, 1985, 199ff
- Lautmann, Rechtsfindung als Karriereberuf? in: Festschrift für Rudolf Wassermann, 1985, 109ff
- Theo Rasehorn, Wolfgang Kaupen und die deutsche Rechtssoziologie: Aufstieg und Niedergang, 2002; in: Empirische Rechssoziologie (GS f. W. Kaupen), 2002, S. 15-39

EIN FORSCHUNGSPROJEKT ZUM ZUSTAND DER JUSTIZ - UNIV.-PROF. DR. MARTIN SCHWAB (jetzt Uni Bielefeld), ein einzigartiges Projekt: hier die kritische Analyse eines Psychiatrisierungsfalles


IIc. Gegenreaktion von Richterseite:
- Plassmann (Senatspräsident des OLG Stuttgart): Mutmaßungen über Richter, JZ, 1975, 41-40  (Verdammungsurteil gegen die "Gesellschaftslehre", gemeint: Soziologie, hier insbesondere Kaupen, Lautmann, Geiger)

III. Links
I. zum Fall Domrath

II. zum aktuellen Fall Mollath:  neuer Fall mißbräuchlicher Psychiatrisierung, 
mehr noch ein Fall grotesken Versagens der Justiz samt Dienstaufsicht. 
Die Sache erinnert an den Aufruf in der Kreuzzeitung, der seinerzeit von einer großen Zahl, so auch von Ihering, unterschrieben wurde. Der zuständige Richter soll laut Nürnberger Nachrichten Einfluß auf die Finanzbehörden genommen haben - führte dies zur Initialzündung eines regelrechten Justizskandals?

Links zur Entwicklungsgeschichte des Falles Mollath:
1. Umfassender Überblick mit weiteren links:
darauf Antwort Prof. Müller:
2. Urteil im Fall Mollath:
3. Verfassungsbeschwerde in Sachen Mollath:
4. you-tube-Einstellungen zum Fall Mollath:
5. Journalisten zur Psychiatrisierungslage:

Zur retrospektiven Gesamtschau siehe "Fall Mollath" auf dieser Site.


Allgemeine Literatur zu Kostenverteilung u. a.
- Hager, Die Rechtsbehelfsbefugnis des Prozeßunfähigen (ZZP 97. Band • Heft 2 • 1984)
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