- Schmenger

Links zur Einführung:

Die sog. hessische Steuerfahnder-Affäre ist ein Skandal von besonderer politischer Brisanz und eine geradezu klassische Demonstration für die auch heute stattfindende Instrumentalisierung der Psychiatrie durch staatliche Amtswalter. 

Zahlreiche Steuerfahnder hatten sich gegen eine interne Verfügung (unter der Ägide des damaligen Finanzministers Karlheinz Weimar, CDU) aus dem Jahr 2001 gewandt, die Geldtransfers ins Ausland unter 500.000 D-Mark als steuerrechtlich unverdächtig einstufte und so die Verfolgung zahlreicher Steuerflüchtlinge untersagte. Einige Fahnder vermuteten dahinter die politische Absicht, durch eine wenig effektive Steuerfahndung für ansiedlungswillige Firmen attraktiver zu werden. 

Daß die Politik mit im Spiel war und auch noch im Interesse der Millionäre ist, zeigt folgender Report, in dem der ehemalige Steuerfahnder Hanno Berger (Schweiz, vormals Frankfurt) sein Know-how in klingende Münze wandelte: 

Im vorliegenden Falle leistete der Frankfurter Psychiater Dr. med. Thomas Holzmann, gedungen vom Hessischen Amt für Versorgung und Soziales zum Billigpreis1, Handlangerdienste, indem er der Behörde die passenden Gutachten (siehe Filmbericht) zwecks Zwangspensionierung lieferte. Betroffen waren gleich vier obstinate Steuerfahnder, darunter Rudolf Schmenger. Bislang einzigartig dürfte sein, daß das Gießener Verwaltungsgericht, Berufsgericht für Heilberufe, den Psychiater wegen vorsätzlicher (!) "Verletzung des fachlichen Standards"  bei der Erstellung der „Nervenfachärztlichen Gutachten“ (Diagnose: PARANOID-QUERULANTISCHE ANPASSUNGSSTÖRUNG”) neben einem Verweis (kein Berufsverbot, das übrigens auch im Falle des Justizopfers Donald Stellwag nicht gegen den Sachverständigen ausgesprochen wurde) zu einer Geldbuße von € 12.000.- verurteilte. Schmenger und zwei Kollegen erhielt erstinstanzlich insgesamt 200.000 € Schadensersatz zugesprochen.

Jedoch: Keiner der Hintermänner mußte seinen Stuhl räumen (Roland Koch: "Es gibt keinen Skandal...") und ohne die mediale Aufarbeitung des Falles wäre es wohl nicht einmal zu diesem milden Urteil gekommen. Der Fall zeigt eine der zentralen Aufgaben von Psychiatern auf: Selektion bzw. Exklusion im Auftrage des Staates. Behörden und Psychiatrie bilden noch immer eine höchst unheilige Allianz - nicht nur in totalitären Systemen. 



Anmerkungen:
1 Fast unglaublich ist, was Joachim Francke berichtet, nämlich daß nun auch Gerichte dazu übergehen, Pauschalhonorarvereinbarungen mit 'erfahrenen Gutachtern' abzuschließen, im vorliegenden Falle mit Dr. Holzmann war dies ein Pauschalhonorar von € 350. Derartige Richter nehmen unvollständige und somit falsche Gutachten billigend in Kauf - und disqualifizieren sich damit selbst! 



Literatur und Links:

Bericht des Untersuchungsausschusses des Hessischen Landtags: 
 

Schwengers Kollege Frank Wehrheim hat die Vorgänge in seinem neuen Buch "Inside Steuer Fahndung", 2011, auf den Seiten 218 ff, geschildert.

Rüchschau Schwengers auf Mollath-Demo (von Hildebrandt glossiert) im Stoersender: 

Das Urteil gegen Dr. med. Holzmann findet man im Netz unter dem Aktenzeichen: 21 K 1220/09.GI.BNedopil als Obergutachter hielt dagegen. Amusant die Empörung in der ÄrzteZeitung.

Fallbeispiele der unheiligen Allianz Staat / Psychiatrie: http://www.meinungsverbrechen.de/?p=373

"Hessen vorn" in Hinblick von Querulantenverfolgung mithilfe psychiatrischer Gutachten scheint System zu haben, siehe den Bericht "unbequeme Polizisten werden mundtot gemacht":