Anmerkungen zu diesem Bericht:
Ist dieser Arzt tatsächlich so
unwissend, wenn er zu seinen Patienten auf deren Ansinnen einer
Ernährungsänderung antwortet, diese Therapie bringe doch eh nichts,
sie sollen lieber Tabletten schlucken, das wäre die einzige Lösung?
Oder weiß dieser Arzt sehr wohl
Bescheid, fürchtet aber zu Recht, innerhalb weniger Wochen jene Hälfte
seiner Praxiseinnahmen zu verlieren, die bisher von seinen
Bluthochdruckpatienten generiert wird, wenn er seinen Patienten
gegenüber die Heilbarkeit des Bluthochdrucks eingestehen würde?
Auch der zweite Arzt, den dieser
Bluthochdruckpatient sich darauf hin suchte, gibt sich unwissend: Wenn
es hilft ist es gut, aber schulmedizinisch sei es ja nicht anerkannt.
Wie tröstlich - für den Arzt, der sich so mit seiner symptomatischen,
nicht heilenden lebenslänglichen Pillenbehandlung weiterhin juristisch
auf der sicheren Seite fühlen darf.
Der Begriff "schulmedizinisch nicht
anerkannt" entlarvt die sogenannte Schulmedizin als ein System, in
welchem nicht gilt, was wissenschaftlich bewiesen ist, sondern das,
was "herrschende Lehrmeinung" ist. Und wer bestimmt diese? Die
"herrschende Lehrmeinung" wird erzeugt von jenen Professoren der
Medizin und Pharmakologie, deren Forschungen weit überwiegend von der
Pharma-Industrie "gesponsert" werden, welche dann die
"Standardtherapie des Bluthochdrucks" (welche derzeit nicht weniger
als 5 verschiedene, täglich einzunehmende Pillen umfasst) in ihren
Vorlesungen zur Ausbildung von Medizinstudenten und auf den meistens
von der Pharmaindustrie gesponserten ärztlichen Fortbildungstagungen
verkünden.
Weil die gleichen Professoren auch im
Falle von berufsgerichtlichen und gerichtlichen Verfahren als
Gutachter praktisch über den Ausgang solcher Verfahren entscheiden,
sind Ärzte immer auf der sicheren Seite, wenn sie nach der
herrschenden Lehrmeinung behandelt haben - auch dann, wenn der Patient
die Behandlung nicht überlebt hat.
Dieses Risiko ist hoch: Jeder zweite
Zivilisationsbürger, 50 % der Bevölkerung versterben an
Herz-Kreislauf-Krankheiten, als deren Hauptrisikofaktor Bluthochdruck
gilt, und vor denen die "Standardtherapie des Bluthochdrucks"
angeblich schützen soll, es aber offensichtlich nicht tut.
Wenn nun angenommen von 100
Bluthochdruckpatienten eines Arztes 90 Patienten trotz
"Standardbehandlung" ihres Bluthochdrucks an einer
Herz-Kreislauf-Krankheit versterben, und die Angehörigen einiger
dieser Verstorbenen würden diesen Arzt deshalb verklagen, so würden
diese Klagen aufgrund der Gutachten der von der herrschenden Schule
kommenden Gutachter abgeschmettert. Der Arzt käme ungeschoren davon,
die Angehörigen würden verlieren und müssten die Kosten des Verfahrens
tragen.
Würde indessen ein Arzt 100
Bluthochdruckpatienten mit der wissenschaftlich als wirksam
dokumentierten Ernährungstherapie behandeln, 90 von diesen heilen und
damit von der Pillenabhängigkeit eben so wie vom Herz-Kreislauf-Risiko
befreien, bei weiteren 9 Patienten Besserungen erzielen, aber einer
verstürbe trotzdem an einer Herz-Kreislauf-Krankheit und dessen
Angehörige würden diesen Arzt verklagen - dann würde dieser Arzt
aufgrund der Gutachten der von der herrschenden Schule gestellten
Gutachter verurteilt, weil er nicht die aus Pillenverordnungen
bestehende "Standardtherapie" angewendet hat.
Aus alledem wird deutlich, dass was für
den Arzt gut ist, nicht immer auch für seine Patienten gut sein muss.
Wie der vorliegende Probandenbericht
zeigt, waren beide konsultierten Ärzte auf dem Weg zur Gesundung eher
hinderlich und haben seine dann tatsächlich eingetretene Gesundung
durch aktive Verunsicherung ihres Patienten sogar in Gefahr gebracht:
Hätte er auf sie gehört, so wäre er nicht gesund geworden, sein
Herz-Kreislauf-Risiko hätte trotz Pillenbehandlung fortbestanden.
Friedrichshafen, im Jahr 2009 Dr. Johann Georg Schnitzer