Commons:Bearbeitungen

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Diese Fotografie der Venus von Milo ist eine Bearbeitung (abgeleitetes Werk). Allerdings ist der Künstler bereits vor mehr als 2000 Jahren gestorben, so dass die Statue gemeinfrei ist - hier gibt es kein Problem mit dem Urheberrecht!
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Auf Commons ist es nicht erlaubt, Abbildungen von Kunstwerken hochzuladen, welche noch urheberrechtlich geschützt sind, egal ob diese Werke zweidimensional oder dreidimensional sind. Abbildungen von dreidimensionalen Kunstwerken werden Bearbeitungen oder abgeleitete Werke genannt, während Abbildungen zweidimensionaler Werke Reproduktionen genannt werden. Dieser Artikel erklärt, warum Bearbeitungen dreidimensionaler Werke nicht hochgeladen werden dürfen, d.h. Abbildungen von Skulpturen, Actionfiguren und anderen urheberrechtlich geschützten Gegenständen. Es gibt zu dieser Regel einige wenige Ausnahmen (hauptsächlich für Gegenstände, die dauerhaft öffentlich angebracht sind); sie werden in Commons:Panoramafreiheit näher erläutert.

Was ist die Bearbeitung eines Werks (abgeleitetes Werk)?[edit]

Bearbeitungen (abgeleitete Werke) sind nach dem US Copyright Act von 1976, Absatz 101 folgendermaßen definiert:

"Ein 'abgeleitetes Werk' ist ein Werk, das auf einem oder mehreren bestehenden Werken basiert, etwa eine Übersetzung, ein musikalisches Arrangement, eine Dramatisierung, Fiktionalisierung, Verfilmung, Tonaufnahme, künstlerische Reproduktion, Kürzung, Zusammenfassung oder jede andere Weise, in welcher ein Werk umgestaltet, transformiert oder adaptiert werden kann. Ein Werk, das aus Korrekturen des Herausgebers, Anmerkungen, Kommentaren oder anderen Veränderungen besteht, die als Ganzes eine originäre Neuschöpfung darstellen, ist ein 'abgeleitetes Werk'."

Das deutsche Urheberrecht (UrhG §3) sagt zu Bearbeitungen:

"Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt."

Kurz gesagt, alle Übertragungen eines schöpferisch gestalteten, urheberrechtlich geschützten Werks in ein anderes Medium zählen als Bearbeitung. Ebenso alle gestalterischen Veränderungen eines Werks, aus denen ein neues, schützbares Werk entsteht. Wer darf eine solche Bearbeitung erstellen?

"Der Inhaber des Copyrights unter diesem Titel hat die exklusiven Rechte, das folgende zu tun oder zu genehmigen: (...) Bearbeitungen (abgeleitete Werke) anzufertigen, die auf dem geschützten Werk basieren". (US Copyright Act von 1976, Absatz 106)

Im deutschen Recht:

"Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers." (UrhG §23)

Im Gegensatz zu einer exakten Kopie des Werks, aus der kein neuer urheberrechtlicher Schutz erwächst, entsteht bei einer Bearbeitung ein neuer Urheberrechtsschutz. Der ursprüngliche Schutz ist jedoch weiterhin gültig! Die Person, die das Urheberrecht an z.B. einer Darth-Vader-Spielzeugfigur oder einer Picasso-Statue hat, hat daher auch das exklusive Recht, Bearbeitungen davon anzufertigen. Das umfasst auch Fotografien von diesem Werk, denn dies ist, wie es in Gerichtsurteilen heißt, ein Aspekt des Werks, den er eines Tages kommerziell nutzen wollen könnte.

Wenn ich ein Bild von einem Gegenstand mit meiner Kamera mache, habe ich das Urheberrecht an diesem Bild. Kann ich es nicht so lizenzieren, wie ich will? Warum muss ich mich um die Rechte Dritter kümmern?[edit]

Wenn du ein Foto von einem geschützten Original machst, erschaffst du damit ein neues, urheberrechtlich geschütztes Werk (die Fotografie). Gleichzeitig existiert jedoch weiterhin der urheberrechtliche Schutz am Original - er verschwindet nicht dadurch, dass die Rechte am Foto dir gehören. Wenn du dieses Foto machst und veröffentlichst, tust du etwas, was nur der ursprüngliche Rechteinhaber darf. Du darfst deine Fotografie also nicht verwenden, es sei denn, der Schöpfer des Originals hat dir dafür die Erlaubnis gegeben.

Heißt das, wenn ich ein Foto von einem Kind mache, das zufällig eine Stoffpuppe von Winnie the Pooh in der Hand hat, dass Disney dann die Rechte an dem Bild hat, nur weil denen die Rechte an Winnie the Pooh gehören?[edit]

Nein. Disney hat nicht die Rechte an dem Bild. Es gibt zwei verschiedene Rechte, die hier in Betracht gezogen werden müssen: Die des Fotografen (das Foto betreffend) und die von Disney (die Stoffpuppe betreffend). Diese musst du unterscheiden. Frage dich: Könnte man mit diesem Foto einen Artikel über "Winnie the Pooh" illustrieren? Versuche ich, die Einschränkungen für zweidimensionale Bilder von Winnie the Pooh zu umgehen, indem ich ein Spielzeug fotografiere? Dann ist das Bild nicht erlaubt.

Ist nicht praktisch jeder Gegenstand von irgendjemandem geschützt? Was ist mit Autos, Stühlen, Computergehäusen?[edit]

Nein. Die meisten Autos und PCs haben ein recht einfaches Design, das nicht schützbar ist, weil es ihm an Originalität und Kreativität im Sinne des Urheberrechts fehlt. Es gibt Gegenstände, wie Skulpturen, Gemälde, Actionfiguren, die jedoch schöpferisch gestaltet und daher generell geschützt sind. Es gibt keine genau festgelegte Grenze zwischen schützbar und nicht schützbar. Verschiedene Rechtsprechungen benutzen zudem verschiedene Auffassungen von Schöpfungshöhe. Es gibt für diese Grenze keine rechtliche Definition; man kann sich nur auf seine Intuition und vorhandene Gerichtsurteile stützen. (Der Artikel Schöpfungshöhe gibt für den deutschsprachigen Raum Anhaltspunkte; für das US-amerikanische Recht ist hier ein guter Einstieg).

Das Design deines Weckers oder deines Esstellers ist wahrscheinlich nicht auf dieselbe Weise geschützt wie Mickymaus. Man muss unterscheiden zwischen (Kunst-)Werken (Mickymaus, Pokemon, Picasso) und Dingen des täglichen Gebrauchs (Spielkonsole, Teller, Auto); letztere sind gemeinhin keine Werke im Sinne des Urheberrechts, sie weisen nicht die notwendige Schöpfungshöhe auf. Sie sind vielleicht von Markenrechten oder Patenten geschützt, die die kommerzielle Nutzung von Fotos ebenfalls verhindern können, doch wir beschränken uns hier auf das Urheberrecht.

Ich weiß, dass ich keine Bilder von Kunstwerken hochladen darf (wie Gemälde und Statuen), aber was ist mit Spielzeug? Spielzeug ist doch kein Kunstwerk![edit]

Rechtlich gesehen sind viele Spielzeuge Kunstwerke. Ob du ein Foto von einer Skulptur oder ein Foto von einer Darth-Vader-Maske machst, ist rechtlich einerlei. Beide sind geschützt, in beiden Fällen bleibt das Recht am Original bestehen trotz der Rechte, die du an dem Foto hast, und in beiden Fällen brauchst du die Genehmigung des Urhebers. Du darfst keine Fotos von Picassos Skulpturen hochladen, du darfst keine Fotos von Mickymaus oder Pokemon-Figuren hochladen.

Zahlreiche Gerichtsurteile haben gezeigt, dass Mickymaus oder Asterix als Kunstwerke behandelt werden müssen, also urheberrechtlich geschützt sind, während ein gewöhnlicher Esslöffel oder Tisch nicht geschützt sein mag. Auch letztere können geschützt sein, wenn sie von einem Designer auf besondere Weise gestaltet werden, aber die, die du zuhause benutzt, sind es wahrscheinlich nicht.

Aber Wikimedia Commons ist doch nicht kommerziell! Und was ist mit der englischen Wikipedia, dort sind doch solche Fotos als Fair use erlaubt?[edit]

Wikimedia Commons ist kein kommerzielles Projekt, aber der Projektrahmen fordert, dass jedes einzelne Bild unter einer freien Lizenz auch kommerziell genutzt werden kann. Jedes Bild, jede Mediendatei muss daher frei von Urheberrechten Dritter sein.

Fair use ist auf Commons generell nicht erlaubt. "Fair use" ist eine schwierige rechtliche Ausnahme für Bilder, die in einem eng begrenzten Zusammenhang verwendet werden; sie ist nicht auf ganze Bilddatenbanken anwendbar.

Aber wie können wir dann Artikel zu Star Wars oder Pokemon illustrieren?[edit]

Zugegeben, das ist schwierig. Wahrscheinlich musst du darauf verzichten, solche Wikipedia-Artikel zu illustrieren. Es gibt jedoch zu vielen Themen Fotomöglichkeiten, die keine Rechte Dritter verletzen. Dieses Projekt geht nicht unter, nur weil wir keine Bilder von Pikachu oder Asterix haben. Wir werden auch noch lange Zeit keine Werke von Picasso oder Andy Warhol zeigen können, aber dennoch können wir gute Artikel über sie verfassen.

Und nein, es spielt keine Rolle, ob die Mickymaus auf einem T-Shirt abgebildet ist, das du mit deinem eigenen Geld gekauft hast und am eigenen Leibe trägst, während du dich auf einem öffentlichen Platz aufhältst und lauthals die GFDL rezitierst. Das gibt dir nicht das Recht, ein Foto vom T-Shirt zu machen, die Mickymaus auszuschneiden und sie als "freies" Material hochzuladen. Ob du nun Pikachu selbst zeichnest oder eine riesige Sailor-Moon-Skulptur herstellst - nichts was du tust wird urheberrechtlich geschütztes Material in "freies" Material verwandeln.

Davon habe ich noch nie gehört. Ist das eine neue Regelung?[edit]

Nein. Fotos von modernen Kunstwerken dürfen auch nicht hochgeladen werden; das wird weithin akzeptiert. Wenn wir den rechtlichen Standard akzeptieren, dass Comicfiguren und Actionfiguren als (Kunst)werke betrachtet werden müssen und urheberrechtlich geschützt sind, wenden wir hier nur die vorhandenen Regeln an.

Einzelfälle[edit]

Wie betrifft diese Regel die Bilder, die auf Wikimedia Commons erlaubt sind?

  • Comicfiguren und Actionfiguren: Keine Fotos, Zeichnungen, Gemälde oder andere Kopien bzw. Bearbeitungen davon sind erlaubt (solange das Original nicht gemeinfrei ist). Ebenso keine Bilder von Gegenständen, die selbst Bearbeitungen oder Umgestaltungen von diesen Figuren sind, wie z.B. Puppen, Sammelfiguren, bedruckte T-Shirts, Taschen oder Aschenbecher usw.
  • Gemälde mit Rahmen: Gemeinfreie (weil alte) Gemälde/Fotos dürfen generell hochgeladen werden (siehe Commons:Lizenzen). Man darf hierbei auch "geklaute" Scans von fremden Webseiten benutzen - sie sind nicht geschützt, solange auf dem Bild nicht der Bilderrahmen mit drauf ist. Rahmen sind gewöhnlich dreidimensional, das heißt, das Foto könnte geschützt sein. Schneide mit einem Grafikprogramm den Rahmen weg, und es ist OK. - Wichtig: Gib immer den Urheber des Originals, sein Geburts- und Todesjahr und das Jahr der Entstehung des Werks an! Wenn du sie nicht kennst, gib so viel Quellenangaben an wie möglich (Link zum Fundort bzw. Literaturangabe). Es muss anderen Mitarbeitern möglich sein, den rechtlichen Status des Bilds zu überprüfen.
  • Höhlenmalerei: Höhlenwände sind gewöhnlich nicht flach, sondern dreidimensional geformt. Das trifft auch z.B. auf antike Vasen und andere unebene Oberflächen zu. Das könnte heißen, dass Aufnahmen von solchen Bildträgern geschützt sind, selbst wenn die Höhlenmalerei selbst gemeinfrei ist. (Fallstudien werden gesucht!) Fotos von alten Fresken und anderen gemeinfreien Malereien auf ebenen Oberflächen sollten im Prinzip nicht geschützt sein, solange diese wie zweidimensionale Kunstwerke widergegeben werden.
  • Fotografien von Gebäuden und Werken an öffentlich einsehbaren Orten sind zwar Bearbeitungen im Sinne des Urheberrechts, aber sie sind möglicherweise dennoch benutzbar, wenn die Objekte dauerhaft installiert sind (d.h., sie sind nicht so aufgestellt, dass sie innerhalb absehbarer Zeit wieder entfernt werden). Überprüfe auf Commons:Lizenzen, ob in deinem Land die Panoramafreiheit gilt. Ja: Deutschland, Österreich, Schweiz, Großbritannien, Schweden, Polen, Slowakei, Israel, USA (nur Gebäude), Norwegen (nur Gebäude). Nein: Frankreich, Belgien, Niederlande, Dänemark, Ungarn, Finnland, Italien, USA (nur Skulpturen), Norwegen (nur Skulpturen).
  • Kopien von Kunstwerken: Identische Imitate von Werken, wie etwa eine Nippesfigur von der Venus von Milo, sind Kopien und keine Bearbeitungen, d.h. sie sind nicht als eigenständige Werke schützbar. Fotografien von solchen Kopien können behandelt werden, als seien sie Fotografien vom Original.
  • Fotografien dreidimensionaler Gegenstände sind immer geschützt. Selbst, wenn der abgebildete Gegenstand nicht schützbar oder nicht mehr geschützt ist. Wenn du das Foto nicht selbst gemacht hast, brauchst du eine Erlaubnis des Fotografen, um es hier hochzuladen, bzw. du musst nachweisen, dass der Fotograf vor mehr als 70 Jahren gestorben ist (Gemeinfreiheit).

Weblinks[edit]

Fallstudien[edit]

Andere nützliche Seiten[edit]