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strafantrag bei russ. botschaftwerner may im paradies 17309 fahrenwalde e-mail: werner(at)paradies-auf-erden.de |
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An die Unter den Linden 63-65 An den Betr.: 1 M 26.5.2013 Sehr geehrter Herr Grinin, seit Monaten verweigern mir die zuständigen Behörden die Auskunft darüber für welchen Staat sie hoheitliche Aufgaben erledigen. Aus diesem Grunde habe ich mehrfach Strafanzeigen erstattet, um auf diesem Wege zu erfahren welcher Staat hier existiert. Diese Strafanzeigen wurden von Staatsanwälten behandelt, die sich nicht als solche legitimieren wollten oder konnten. Oftmals wurden die Schreiben „im Auftrag“ eines ungenannten Auftragsgebers unterzeichnet. Der Bundesgerichtshof urteilte: „die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i.A.“ (im Auftrag, w.m.) gibt, im Gegensatz zur Unterzeichnung „i.V.“ (in Vertretung, w.m.) zu erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt.“ (BGH,
Urteil vom
19. Juni 2007 - VI ZB 81/05 - BGH, Urteil vom 31. März 2002 - II ZR
192/02 - Ähnlich undurchsichtig ist die Situation an den Gerichten. Von dort werden lediglich „Ausfertigungen“ versandt und keine „Urteile“ wie das in der Zivilprozessordnung § 317 vorgeschrieben ist. Es besteht der Verdacht, dass Richter sich ihrer Verantwortung entziehen und die Urteile deshalb nicht unterschreiben. Deutschland ist das Land innerhalb der Grenzen von 1937, so die offizielle völkerrechtlich verbindliche Definition, die man seit dem 18. Sept. 1944 in der „Sammlung der Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung-Deutschland“ (SHAEF Gesetz Nr. 52, Artikel VII Begriffsbestimmungen Punkt (e)) nachlesen kann. Die SHAEF Gesetze sind den Gesetzen der BRD übergeordnet. Im Gesetz Nr. 2, Artikel 5 „Befähigung der Richter, Staatsanwälte...“ der Militärregierung heißt es: „Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.“ Daher frage ich hiermit an, ob die folgenden Damen und Herren, die sich mir gegenüber als gesetzliche Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte ausgegeben haben, die notwendige Zulassung von der Militärregierung erhalten haben um hoheitliche Aufgaben in der BRD zu erfüllen? Sollte dies nicht der Fall sein, so erstatte ich Strafantrag gegen diese Personen wegen des Verdachts der Amtsanmaßung und aus allen rechtlichen Gründen. Hier eine Auflistung der Strafverfahren und Klagen, die ich in den vergangen Jahren erstattet hatte: Der Generalstaatsanwalt Rostock Staatsanwältin Komning (2 Zs
323/13)
Unterschreibt im Auftrag. Staatsanwaltschaft Rostock Staatsanwalt Bungert (451 Js 11497/13) Unterschreibt nicht selbst. Beglaubigt von Justizamtsinspektorin Burmeister mit einer unleserlichen Unterschrift. Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Staatsanwältin Dr. Jaeger
(711 Js
4888/13). Staatsanwaltschaft Stralsund Staatsanwältin Niemeier (545
Js
140/10) Unterschreibt unleserlich. Staatsanwaltschaft Berlin Staatsanwältin Lemke (76 Js
418/07)
Unterschreibt nicht selbst, beglaubigt von Justizangestellte
Schneider mit einer Paraphe. Staatsanwaltschaft Karlsruhe Staatsanwältin Richter (140 Js 524/08) Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift. Verwaltungsgericht Greifswald Richterin Friesecke (3 A
345/09) Finanzgericht Mecklenburg- Vorpommern Präsident Wolf (3 K 752/03)
Ohne
Unterschrift des Präsidenten, Beglaubigt von einer
Justizangestellten. Bundesverfassungsgericht Richterin Jaeger (1 BvR
388/03)
Ausfertigung ohne Unterschrift der Richter mit unleserlichem Namen
einer Amtsinspektorin. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Richter Sperlich (1 O 345/09
VG HGW). Rechtsanwälte Auer
Witte
Thiel – München - Bayerstr. 27 (AZ: 21290847908) Unleserliche
Unterschrift ohne Namensangabe am 23.6.09. Auf Ihre Antwort wartend Werner May Fahrenwalde, den 26.5.2013 (Achtung: Hier ist mir ein Fehler unterlaufen. Das richtige Datum ist 26.6.2013)
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