ZUR URHEBERRECHTLICHEN ÜBERPRÜFUNG

der hier veröffentlichten Werkauswahl von Herrn Bruno Rupkalwis:

 


Nachdem ein Anverwandter von Herrn Rupkalwis unser Archiv im Dezember 2017 zur Löschung seiner gemeinfreien Werke aufgefordert hat, dürfen wir nach Prüfung und Vorlage der entsprechenden Belegstellen (vgl. hier) mitteilen:

Die Bereitstellung aller hier ausgewählten Arbeiten, Schriften und ehemaligen Netzseiten des Herrn Bruno Rupkalwis ist rechtens, und zwar in vollem Umfange: In unzähligen Dokumenten hat Herr Rupkalwis sowohl dem Betreiber des hiesigen Netzportals persönlich als auch vielen anderen Institutionen, Medienanstalten und Privatpersonen seinen Willen bekundet, seine Schriften und Arbeiten weitergeben und öffentlich (nichtkommerziell) verwenden und diskutieren zu dürfen - um sie überprüfen oder widerlegen zu können. Es steht außer Frage, daß er nicht nur seinem ehemaligen Freund alle Rechte am gemeinsamen fünfjährigen Dialog eingeräumt hat, sondern auch der Öffentlichkeit seine zu Lebzeiten publizierten Netzseiten und Schriften als gemeinfreies nichtkommerzielles Eigentum vermachte. Auch gründen sich weite Abschnitte seiner Dokumentationen heute auf andere Teil- oder Sammelwerke anderer Urheber oder gehören ihnen zu, und sind allein dadurch wie selbständige Werke geschützt.

Herr Rupkalwis setzte sich intensiv mit den Ursachen der Volkskrankheit Depression auseinander, wobei sich ihm „Abgründe auftaten, die nur mit dem Hexenwahn vergleichbar sind - nur weitaus schlimmer.“ Die von ihm zu Tage geförderten „Beweise“ über die in unserem Land herrschende skandalöse psychopathologische Ignoranz und sozialmedizinische Inkompetenz veröffentlichte er auf seinen Netzseiten, übertrug sie in zahlreiche Abhandlungen, verfaßte Petitionen, Eingaben, offene Briefe, immer im Bemühen, bei den Verantwortlichen Gehör und Interesse für seine Studien, Aufsätze und Belege zu finden - vergeblich! Die Bilanz, die er nach fast zehnjährigem Kampf gegen Behörden und sog. Politiker zog, lautete: „Organisierte Kriminalität im Gesundheitswesen: Deutschland ist eine psychomedizinische Diktatur, in der nach dem Prinzip Totschweigen über Leichen gegangen wird.“

Die Redaktionsmitglieder des hiesigen Netzportals teilen nicht in allen Belangen die erkenntnistheoretischen Auffassungen von Herrn Rupkalwis, sehen sich jedoch verpflichtet, das Andenken an seine zutiefst menschlichen Beweggründe in Ehren zu halten - und in Form seiner höchst beklemmenden und mindestens historisch bedeutenden Zeugnisse über die allgemeine Gleichgültigkeit, wie sie bis heute (2018) in den politisch und medizinisch verantwortlichen Bereichen herrscht, zu sichern. Herr Rupkalwis gehörte zu den ganz seltenen Menschen, die bereit waren, sich für andere aufzuopfern, sie vor Schaden und Leiden zu bewahren, sie zu warnen und zu unterrichten, für sie einzustehen und es ernst zu meinen mit dem ‚Verantwortungsgefühl für andere‘ - und also auch zu antworten, wann immer jemand Frage und Problemstellung an ihn herantrug. - Wer duckt sich heute nicht viel lieber weg, wenn Betrug, Ungerechtigkeit, Dummheit oder Inkompetenz regieren und triumphieren - weil er sonst an sich selbst die Auswirkungen dieser alles beherrschenden allgemeinen Dummheit und Inkompetenz zu fürchten hätte! - Herr Rupkalwis hat sich nicht weggeduckt, hat sich mit den ‚Mächtigen‘ angelegt - zum Wohle und zum Schutz der Menschenkinder, die ihm am Herzen lagen. Er ertrug die überbordende Gleichgültigkeit und Verlogenheit innerhalb unserer Gesellschaft nicht - insbesondere unter den dafür mutmaßlich Verantwortlichen. Für diejenigen, die dazu keine Kraft mehr hatten oder bereits in Krankheit und Abhängigkeit gefangen waren, hat er sich in die Schlacht geworfen - gegen Korruption und stillschweigende Vergehen und Verbrechen an der Menschlichkeit. Er erhob die Stimme gegen das Vergessen - den „Stillen Schrei“ -, und gegen die direkt oder indirekt für die grassierende Desinformation Verantwortlichen, die damit das Glück und die Gesundheit der Menschen und unseres Volkes aufs Spiel setzen und ihnen und ihm die Hilfen verweigern, die beide zu ihrer Heilung oder Rettung nötig hätten. Anstatt für sich in Anspruch nehmen zu wollen, die Ursachen der Depression ‚bis in ihre letzten Gründe‘ erkannt und nachgewiesen zu haben, ging es ihm vielmehr darum, auf die Problematik aufmerksam zu machen, die unter dem politischen Diktat des Stillschweigens öffentlich und bewußt verdrängt wird - wodurch die Betroffenen nicht nur allein gelassen, sondern oft sogar systematisch denunziert und stigmatisiert werden. Vor allen Dingen diese menschlichen Leistungen sollen und müssen ihre Würdigung und ihr Andenken finden - und ihr Beispiel öffentlich bewahren.

Eine kritische Reflexion - insbesondere über die von Herrn Rupkalwis vertretene Serotoninthese, unter der alle anderen Depressionsursachen auszuschließen wären - findet sich z. B. auch in den hier folgenden Absätzen einer neugeistlichen Deutung über „Die Depression“.

Nach Überprüfung der vorliegenden Dokumente, in denen er sich eindeutig und öffentlich dazu bekennt, besteht kein Zweifel daran, daß er seine Arbeiten auch nach seinem Tode offiziell verbreitet und bewahrt zu wissen wünschte - um sie, wie gesagt, öffentlich diskutieren und überprüfen zu können. Das wissenschaftliche Werk Herrn Rupkalwis’ muß - wie er es selbst oft nachweislich intendierte und formulierte - als öffentliches Erbe betrachtet werden, als Beitrag zur Informationsteilhabe, zum Meinungsbildungsprozeß, dem eine pluralistische Demokratie im Sinne ihrer geistig-kulturellen Entwicklung und gesellschaftlichen Erneuerung zu dienen habe. In Anlehnung an Artikel 5 GG (1) („Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. ... Eine Zensur findet nicht statt.“) hat Herr Rupkalwis selbst seine Publikationen immer wieder als gemeinfrei erklärt. Auch die von ihm allgemein zugänglich gemachten Einblicke in seine Privatgeschichte stellt keine Verletzung anderer Persönlichkeitsrechte dar, da er und seine Frau diesen Veröffentlichungen gemeinsam handschriftlich zugestimmt haben. Darüber hinaus betrachten wir seine dokumentarische Sammlung auch als historisches Belegmaterial und damit gesamtgesellschaftlich als ebenso relevant und sicherungswürdig, wie andere amtliche oder persönliche Zeugnisse früherer Epochen, z. B. auch unserer deutschen Geschichte.

Eine Auswahl dieser Bestimmungen, nach denen sowohl die Öffentlichkeit als auch der Betreiber des hiesigen Netzarchivs die von Herrn Rupkalwis zu seinen Lebzeiten veröffentlichten Netzseiten und Schriften als gemeinfreies Eigentum betrachten dürfen, findet sich hier. Unabhängig davon gelten die bestehenden Regelungen zur Wahrung aller rechtlichen Belange, wie sie im Impressum nachzulesen sind.

Höflich bitten wir, bei Einwendungen gegen bestimmte Passagen des Werkes von Herrn Rupkalwis oder seine Darstellung oder Kommentierung durch unsere Artikel, ihren Ort und genauen Wortlaut anzugeben und die Beanstandung sachlich zu begründen. Selbstverständlich entfernen wir unautorisierte oder rechtsverletzenden Beiträge umgehend, ohne daß die Einschaltung eines Anwalts erforderlich wäre.

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